Die Geschichte des Sees
Senkung und Restauration
Das Reservat
Landrassetiere
Kulturlandschaft
Flora
Fauna
Das Wasser
 


Das Reservat

Der Hornborgasee ist ein gut 4.000 ha grosses Naturreservat. Das Reservat umfasst hauptsächlich den See und dessen Strandwiesen, aber auch einen Teil des ehemaligen Anbaugebietes östlich des Sees - Bolums lider.
Das Ziel des Reservates ist die biologische Vielfalt zu fördern. Nistende und rastende Feuchtgebietsvögel sollen unterstützt werden.
Die Kulturlandschaft am See ist auch sehr wichtig.

Vorschriften für das Naturreservat Hornborgasee
Hier weisen wir die Regeln auf, die für die Allgemeinheit gelten. Für Grundbesitzer und Nutzungsrechtinhaber gelten andere Regeln.
Ausser dem Reservat gibt es auch ein Vogelschutzgebiet. Das umfasst die Gebiete bei Bjurum und Dagsnäs, wo die Kraniche im Frühjahr rasten. Die Grenzen sind mit Schildern markiert. Der Zutritt ist zwischen dem 20.3. - 30.4. verboten.

Der Hornborgasee...
...ist eines der Feuchtgebiete in Schweden, für das wir eine besondere Verantwortung laut der Feuchtgebietskonvention haben.
...ist gut zehn Kilometer lang und zwei bis drei Kilometer breit.
...ist ungefähr 35 km² gross.
...hat eine Tiefe von max. 1,5 m. (bei mittlerem Wasserstand)
...hat einen Wasserstand der im Extremfall mit bis zu 2 m im Jahr variieren kann.
...beherbergt ca 50 nistende feuchtgebietsabhängige Vogelarten. Insgesamt hat man gut 270 Vogelarten gesichtet.

Ein paar Regeln
Für das Wohl von allen im Reservat und um das Ziel zu erreichen, gelten einige Regeln. Innerhalb des Reservates ist es verboten...
...sich in der Zeit vom 20. März - 15. Juli (jährlich) im markierten Gebiet laut Karte aufzuhalten. Ausnahmen gelten für speziell markierte Wege, Besuchsgebiete und Wanderpfade. Ausnahmen gelten auch bei Aufenthalt in einem Versteck das vom Naturschutzverwalter nach einem bestimmten Plan errichtet wurde.
...sich in der Zeit vom 20. März - 30. April (jährlich) im markierten Gebiet laut Karte aufzuhalten. Das Verbot gilt auch für speziell markierte Wege, Besuchsgebiete und Wanderpfade.
...Hunde ohne Leine zu führen.
...auf markierten Wanderpfaden ausserhalb des Strassengebietes zu reiten.
...Feuer zu machen.
...das Vogelleben zu stören, z.B. durch klettern in Nistbäumen oder aus nächster Nähe Vogelnester zu fotografieren, wilde Säugetiere, Vögel, Kriechtiere oder Amphibien zu töten oder mitzunehmen.
...Motorfahrzeuge auf Eis zu fahren.
...Motorfahrzeuge, Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile an anderen als den markierten Plätzen abzustellen.
...Plakate, Anschlagtafeln, Bilder oder Ähnliches anzubringen.
...Zweige abzubrechen oder auf andere Art lebende oder tote Bäume und Büsche zu beschädigen, oder Pflanzen sowie Flechte, Moose oder Kräuter auszugraben.

Angeln
Der Hornborgasee ist wieder ein sehr fischreicher See, sowie vor den grossen Senkungen. Nach der Restauration ist der Fischbestand angestiegen.
Das Angelrecht haben die Grundbesitzer um den See und Teilhaber des gemeinsamen Besitzes. Für zwei Gemeindeflure werden Angelkarten verkauft.
In dem Zeitraum in dem der Zutritt verboten ist (20.3. - 15.7.) sollte nicht geangelt werden, um Rücksicht auf das Vogelleben zu nehmen.

Jagd
Auf privaten und gemeinsamen Besitzen (insgesamt ca 30% des Sees) ist die Vogeljagd erlaubt. Der restliche Teil, der dem Naturvårdsverket gehört, ist geschützt.